Arbeitsgrundsätze und Geschäftsbedingungen der Nice Try GmbH
Arbeitsgrundsätze und Geschäftsbedingungen der Nice Try GmbH
1. ALLGEMEINES
1.1 Geltung
Die nachstehenden Arbeitsgrundsätze und Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Beziehungen zwischen Kunden und der Agentur. Abweichende Bestimmungen müssen schriftlich vereinbart werden. Diese Bestimmungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Leistungen der Agentur.
2. ARBEITSGRUNDSÄTZE
2.1 Werberecht
Bei ihrer Tätigkeit für den Kunden befolgt die Agentur die gesetzlichen Bestimmungen und die Grundsätze der Lauterkeit in der Werbung.
2.2 Treuepflicht
Die Agentur handelt im Auftrag des Kunden und wahrt dessen Interessen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie verpflichtet sich, Geschäftsgeheimnisse zu wahren. Der Kunde verpflichtet sich, keine Mitarbeiter*innen abzuwerben. Verletzt der Auftraggeber dieses Abwerbeverbot, hat er der Nice Try GmbH eine Konventionalstrafe von 100’000.00 CHF zu zahlen. Die Nice Try GmbH hat zudem das Recht, die Realerfüllung der Abwerbeunterlassung und die Zahlung der Konventionalstrafe zu verlangen.
2.3 Stellvertretung/Leistungen Dritter
Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung externe Fachpersonen oder Firmen beizuziehen. Gegenüber Dritten handelt die Agentur stellvertretend oder vermittelnd im Namen und auf Rechnung des Kunden.
2.4 Konkurrenzausschluss
Die Agentur informiert den Kunden vor Abschluss eines Beratungsvertrages über bestehende Verträge für konkurrierende Produkte, Dienstleistungen und Firmen sowie während der Dauer des Beratungsvertrages über den Abschluss neuer konkurrenzrelevanter Verträge.
2.5 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Das geistige Eigentum an allen im Rahmen der Zusammenarbeit entstandenen Rohmaterialien – wie unbearbeiteten Fotos, Rohschnitt-Videodateien, Audiospuren, Skizzen, Entwürfen oder Grafiken – verbleibt vollständig bei der Agentur.
Der Kunde erwirbt ausschliesslich das Eigentum am fertiggestellten Endprodukt (z. B. finales Video, retuschiertes Foto, gestalteter Flyer, Layout, fertiger Text). Jegliche Veränderung des Produkts nach Übergabe bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
Nach Beendigung der Zusammenarbeit dürfen die übergebenen Endprodukte weiterhin genutzt werden. Eine Vervielfältigung oder Bearbeitung ist jedoch nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig.
Die Rohdaten verbleiben auch nach Projektabschluss im Eigentum der Agentur. Ein Erwerb dieser Daten („Buyout“) ist möglich; der hierfür anfallende Preis beträgt 60 % der ursprünglichen Produktionskosten. Details zur Archivierung der Rohdaten und zur Speicherfrist sind unter Punkt 2.24 geregelt.
2.6 Referenznutzung
Die Agentur ist berechtigt, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Inhalte, Produkte und Projekte (einschliesslich, jedoch nicht abschliessend: Videos, Grafiken, Podcast‑Episoden, Konzepte und Texte) zeitlich, sachlich und räumlich uneingeschränkt für eigene Referenz‑, Präsentations‑ und Werbezwecke zu nutzen. Die Referenznutzung umfasst insbesondere die Veröffentlichung auf der Agentur‑Website, auf sozialen Netzwerken (z. B. LinkedIn, Instagram, Facebook, TikTok) sowie in Pitch‑Dokumenten, Case Studies und Präsentationen. Möchte der Kunde eine Referenznutzung im Einzelfall ausschliessen, hat er dies spätestens vor Projektbeginn schriftlich mitzuteilen. Die Agentur wahrt in diesem Fall Vertraulichkeit. Eine nachträgliche Widerrufung der Freigabe ist nur aus wichtigem Grund möglich; bereits erfolgte Veröffentlichungen bleiben unberührt.
2.7 Widerrechtliche Nutzung
Bei widerrechtlicher Nutzung des geistigen Eigentums der Agentur sowie von Präsentationsvorschlägen schuldet der Kunde eine Konventionalstrafe von mindestens 150’000 CHF pro Übertretung. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Durch die Bezahlung der Konventionalstrafe entfällt das Verbot der widerrechtlichen Nutzung nicht. Die Agentur ist zudem berechtigt, die widerrechtliche Nutzung untersagen zu lassen.
2.8 Daten und Unterlagen (Archivierung und Herausgabe)
Die Agentur gewährleistet die ordnungsgemässe Sicherung und Verfügbarkeit sämtlicher für die Produktion erforderlicher Inhalte, elektronischer Lithos, Druckunterlagen sowie Bild- und Tonträger. Nach Abschluss des Projekts und bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Kunden kann die Herausgabe bestimmter Daten und Unterlagen gegen eine kostendeckende Auslagerungsgebühr erfolgen. Dabei handelt es sich ausschliesslich um Kopien oder zur Nutzung bestimmte Fassungen, nicht jedoch um Rohdaten, sofern kein Buyout gemäss Punkt 2.5 vereinbart wurde.
2.9 Verwendung von urheberrechtlich geschützter Musik in Videos
Für alle von Nice Try erstellten Videos oder Podcasts sind die Lizenzrechte für die verwendete Musik ausschliesslich durch den Kunden zu erwerben. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle notwendigen Genehmigungen und Lizenzen von der SUISA oder anderen relevanten Rechteinhabern einzuholen. Dies umfasst insbesondere die Urheberrechte und verwandte Schutzrechte für die Musiknutzung in Online-Videos gemäss den aktuellen SUISA-Bestimmungen. Nice Try übernimmt keine Haftung für Verstösse gegen Urheberrechte oder daraus resultierende Forderungen. Weitere Informationen und Handlungsmöglichkeiten finden Sie auf der Webseite der SUISA.
2.10 Social Media Plattformen und Drittanbieter
Die Agentur nutzt zur Erbringung ihrer Leistungen verschiedene Social-Media-Plattformen und Tools von Drittanbietern. Die Agentur übernimmt keine Verantwortung für Ausfälle, Änderungen der Geschäftsbedingungen oder andere Einschränkungen, die durch diese Plattformen oder Drittanbieter entstehen. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der jeweiligen Nutzungsbedingungen dieser Plattformen.
2.11 Community Management und Moderation
Falls die Agentur mit dem Community Management beauftragt wird, übernimmt sie die Moderation von Kommentaren und Nachrichten im Rahmen der gemeinsam definierten Richtlinien. Die Agentur behält sich das Recht vor, unangemessene Inhalte zu entfernen oder zu melden. Die endgültige Verantwortung für die Inhalte der Social-Media-Profile bleibt beim Kunden.
2.12 Content-Planung und Freigaben
Die Agentur erstellt Content-Pläne in Abstimmung mit dem Kunden. Diese Pläne sind verbindlich, sobald sie vom Kunden freigegeben wurden. Änderungen an bereits freigegebenen Inhalten oder Plänen können zusätzliche Kosten verursachen. Der Kunde ist für die rechtzeitige Freigabe von Inhalten verantwortlich, um eine termingerechte Veröffentlichung sicherzustellen.
2.13 Haftung für Inhalte
Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Richtigkeit, Rechtmässigkeit und Angemessenheit der von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte, einschliesslich Texte, Bilder und Videos. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Inhalte, die auf Anweisung des Kunden veröffentlicht wurden und gegen gesetzliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verstossen.
2.14 Reporting und Erfolgsmessung
Die Agentur liefert dem Kunden auf Wunsch, regelmässig Berichte über die Performance der durchgeführten Massnahmen. Die Agentur ist jedoch nicht verantwortlich für den Erfolg oder Misserfolg von Kampagnen oder Werbemassnahmen, da dieser von einer Vielzahl von Faktoren abhängt, die ausserhalb der Kontrolle der Agentur liegen.
2.15 Zusammenarbeit mit Influencern, Moderatoren oder Brandambassadorten
Wenn die Agentur Arbeiten mit externen Moderatoren, Influenzern oder Brandambassadoren umsetzt oder anbietet, tritt sie nur als Vermittler auf. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle rechtlichen Anforderungen, einschliesslich Kennzeichnungspflichten und Vertragsregelungen, eingehalten werden. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Handlungen der oben genannten Personen.
2.16 Anpassungen an Algorithmen
Social-Media-Algorithmen ändern sich ständig und können die Reichweite und Effektivität von Inhalten beeinflussen. Die Agentur übernimmt keine Garantie für bestimmte Ergebnisse und ist nicht haftbar für Veränderungen in den Algorithmen, die die Sichtbarkeit der Inhalte beeinträchtigen könnten.
2.17 Audio- und Videopodcasts
Die Agentur bietet auch Dienstleistungen im Bereich Audio- und Videopodcasts an, einschliesslich Konzeption, Aufnahme, Bearbeitung und Distribution. Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Genehmigungen und Lizenzen für die Verwendung von Musik, Gastbeiträgen oder anderen urheberrechtlich geschützten Inhalten einzuholen.
2.18 Podcast-Hosting und Distribution
Die Agentur unterstützt den Kunden bei der Veröffentlichung und Distribution von Podcasts auf Plattformen wie Spotify, Apple Podcasts oder anderen Diensten. Die Verantwortung für die Auswahl des Hosting-Dienstleisters und die Einhaltung der Plattformrichtlinien liegt beim Kunden.
2.19 Werbeblöcke und Sponsoring in Podcasts
Die Gestaltung und Integration von Werbeblöcken, Sponsorennennungen oder sonstigen bezahlten Inhalten in Podcasts erfolgen gemäss den gemeinsam abgestimmten Richtlinien. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle rechtlichen Anforderungen, insbesondere Kennzeichnungspflichten, eingehalten werden.
2.20 Backup-Verantwortung für digitale Inhalte
Die Agentur übernimmt keine Haftung für den Verlust von digitalen Inhalten, es sei denn, dieser ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Sicherung aller bereitgestellten und übermittelten Daten.
2.21 Rechte an Projektergebnissen bei Zahlungsausfällen
Die Nutzungsrechte an den von der Agentur erbrachten Leistungen gehen erst vollständig an den Kunden über, wenn alle vertraglich vereinbarten Zahlungen vollständig beglichen wurden.
2.22 Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
Die Agentur darf bei der Content‑Produktion – etwa für Texte, Transkripte, Podcast‑Shownotes, Audio‑ oder Bildoptimierungen – Tools nutzen, die (generative) Künstliche Intelligenz einsetzen. Alle durch KI erzeugten Ergebnisse werden einer abschliessenden menschlichen Prüfung unterzogen. Eine völlige inhaltliche oder rechtliche Fehlerfreiheit kann jedoch **nicht garantiert** werden. Der Kunde anerkennt, dass die Verantwortung für die finale Freigabe dieser Inhalte bei ihm verbleibt.
2.23 Verwendung von Zitaten, Stimmen und Bildmaterial
Teilnehmer*innen, die einer Aufzeichnung (z. B. Podcast, Video) zustimmen, erklären sich einverstanden, dass Ton‑, Bild‑ oder Textausschnitte als Zitat bzw. Clip zu Referenz‑ oder Werbezwecken der Agentur genutzt werden dürfen. Die Veröffentlichung kann auf Social‑Media‑Plattformen, Websites sowie in Marketingunterlagen erfolgen. Ein Widerruf ist nur aus wichtigem Grund und ohne Rückwirkung auf bereits publizierte Inhalte zulässig.
2.24 Pflege und Archivierung von Inhalten nach Projektabschluss
Mit Abschluss der Arbeiten endet die Verantwortung der Agentur für Pflege, Updates und Archivierung der erstellten Inhalte. Eine weiterführende Betreuung kann durch einen gesonderten Wartungs- oder Supportvertrag geregelt werden.
Roh- und Projektdaten (inkl. Editier- und Produktionsdaten) werden ausschliesslich bis zum Ende des Kalenderjahres gespeichert, in dem das Projekt abgeschlossen wurde. Der Kunde erhält zum Jahresende einmalig die Möglichkeit, die Rohdaten im Rahmen eines Buyouts zu erwerben (Konditionen siehe Punkt 2.5). Macht der Kunde davon keinen Gebrauch, werden sämtliche Roh- und Projektdaten nach Ablauf des Kalenderjahres unwiderruflich gelöscht.
Unabhängig davon archiviert die Agentur das fertiggestellte Endprodukt für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht, sofern es im Rahmen von buchungsrelevanten Unterlagen (z. B. Verträge, Rechnungen) referenziert wird.
3. DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT
3.1 Datenschutz
Die Agentur verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten und sicherzustellen, dass alle personenbezogenen Daten des Kunden und seiner Kunden vertraulich behandelt werden. Der Kunde bestätigt,dass er die notwendigen Einwilligungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen eingeholt hat.
3.2 Datensicherheit
Die Agentur trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um die Daten des Kunden gegen Verlust, Missbrauch und unberechtigten Zugriff zu schützen. Die Agentur verpflichtet sich, alle sicherheitsrelevanten Vorkommnisse unverzüglich dem Kunden zu melden und Massnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen.
3.3 Datenübertragung
Die Übertragung von Daten zwischen der Agentur und dem Kunden erfolgt verschlüsselt und unter Nutzung sicherer Kommunikationswege. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Sicherheit der Daten während der Übertragung zu und von der Agentur.
3.4 Aufbewahrung und Löschung von Daten
Die Agentur bewahrt die Daten des Kunden nur so lange auf, wie dies für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Nach Beendigung der Zusammenarbeit oder auf Wunsch des Kunden löscht die Agentur alle personenbezogenen Daten des Kunden, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten dem entgegenstehen.
3.5 Zugriffsrechte und Datenkontrolle
Der Kunde hat jederzeit das Recht, Auskunft über die von der Agentur gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen und diese Daten bei Bedarf berichtigen oder löschen zu lassen.
3.6 Datenverarbeitung durch Dritte
Die Agentur darf zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Dritte als Subunternehmer beauftragen, die ebenfalls zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verpflichtet werden. Der Kunde wird über die Beauftragung von Subunternehmern informiert und hat das Recht, der Datenverarbeitung durch bestimmte Subunternehmer zu widersprechen.
3.7 Datenschutz und Einwilligung bei Podcasts
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Einwilligung aller an einem Podcast beteiligten Personen (z. B. Gäste, Interviewpartner) für die Aufzeichnung, Bearbeitung und Veröffentlichung ihrer Beiträge einzuholen. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Datenschutzverstösse, die aus fehlenden Einwilligungen resultieren.
3.8 Datensicherung von Podcast-Dateien
Die Agentur bewahrt die finalen Audiodateien für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Fertigstellung auf. Nach Ablauf dieser Frist ist die Agentur berechtigt, die Dateien zu löschen, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden. Der Kunde ist für die Sicherung der Inhalte verantwortlich.
3.9 Haftung bei Datenverstössen durch den Kunden
Der Kunde trägt die volle Verantwortung und Haftung für Datenschutzverstösse, die durch von ihm bereitgestellte Inhalte, Daten oder geforderte Massnahmen verursacht werden.
3.10 Umgang mit Drittanbieter-Tools im Datenschutzkontext
Die Agentur übernimmt keine Verantwortung für Datenschutzverstösse, die durch die Nutzung von Drittanbieter-Tools oder Plattformen entstehen, die im Rahmen der Leistungserbringung erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, die entsprechenden Datenschutzvereinbarungen zu prüfen und zu genehmigen.
4. ARBEITEN VOR ABSCHLUSS EINES VERTRAGES
4.1 Erste Besprechung
Besprechungen bis zur Auftragserteilung sind für den Kunden kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich.
4.2 Auftragserteilung
Alle der Auftragserteilung folgenden Tätigkeiten der Agentur sind entgeltlich, worüber die Agentur den Kunden im Voraus informiert.
4.3 Konzeptarbeit
Die Agentur erbringt keine unentgeltlichen Vorleistungen. Für die Ausarbeitung von Vorschlägen über die geplanten Aktivitäten, einschliesslich Kostenberechnungen, kann die Agentur ein Honorar verlangen. Bei Annahme eines Präsentationsauftrages teilt die Agentur dem Kunden die Höhe des Präsentationshonorars schriftlich mit. Spezielle Kosten Dritter (z.B. Meinungsumfragen) und Reisespesen sind nicht im Honorar enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Verwendung der präsentierten Vorschläge erfordert, sofern kein Beratungsvertrag abgeschlossen wird, die schriftliche Zustimmung der Agentur. Die Bestimmungen über geistiges Eigentum, Nutzungsrechte sowie widerrechtliche Nutzung finden sinngemäss Anwendung.
5. ARBEITEN GEMÄSS VERTRAG
5.1 Tätigkeit der Agentur
Die Agentur erbringt Leistungen für den Kunden im Dauerverhältnis (Mandatsvertrag) oder fallweise für einzelne Arbeiten (Einzelauftrag).
5.2 Änderungen an Podcasts
Änderungen an freigegebenen oder bereits veröffentlichten Podcast-Episoden können nur nach Rücksprache mit der Agentur vorgenommen werden und können zusätzliche Kosten verursachen.
5.3 Abnahmeprozess und Nachbesserungen
Die erbrachten Leistungen der Agentur gelten als vom Kunden abgenommen, wenn dieser nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach Übergabe schriftlich und konkret begründete Mängel geltend macht. Nachbesserungen erfolgen nur innerhalb dieses Zeitraums und im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Leistungen.
6. VERGÜTUNGEN DER AGENTUR
6.1 Verträge
Das Honorar für Mandatsverträge wird entsprechend den dem Kunden von der Agentur mitgeteilten Ansätzen nach Aufwand berechnet.
6.2 Einzelaufträge
Das Honorar für Einzelaufträge wird entsprechend den dem Kunden von der Agentur mitgeteilten Ansätzen nach Aufwand berechnet.
6.3 Produktions- und Zusatzleistungen
Alle Leistungen, die in Punkt 5.1 nicht enthalten sind, werden nach Aufwand gemäss den dem Kunden mitgeteilten Stundenansätzen verrechnet.
6.4 Spezialaufgaben
Spezialaufgaben, wie Tätigkeiten im Bereich der Presse- und Public Relations, des Direct Marketings, der Sales Promotion, des Event Marketings, des Sponsorings, Design-Projekte, Stand- und Messeprojekte, Arbeiten im Zusammenhang mit Sonderaktionen, wie z.B. Veranstaltungen mit Konsumenten und/oder Einkäufern und Händlern sowie die Organisation und Auswertung von Wettbewerben, bilden Gegenstand separater Vereinbarungen oder werden nach Aufwand oder Kostenvoranschlag gesondert in Rechnung gestellt. Der Agenturaufwand für die Koordination der Spezialisten ist separat zu entschädigen.
6.5 Beraterkommissionen (BK)
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, kommen sämtliche aus Media (Insertionen, Plakatierungen, Spots, Publireports etc.) ausgerichtete Kommissionen der Agentur zu. Je nach Anbieter hat die Agentur das Recht, eine BK von bis zu 10% festzulegen, ohne Rücksprache mit dem Kunden zu nehmen.
6.6 Preisänderung bei längerfristigen Projekten
Für längerfristige Projekte (über 12 Monate) behält sich die Agentur das Recht vor, Preise unter Berücksichtigung von Inflation oder Kostensteigerungen anzupassen. Solche Anpassungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt.
6.7 Abweichungen vom ursprünglichen Aufwand / Mehraufwand
Weicht der tatsächliche Aufwand im Verlauf eines Projekts um weniger als 10 % von der im Angebot oder Vertrag vereinbarten Vergütung ab – sei es als Mehr- oder Minderaufwand – gilt dies als verhältnismässig und erfordert keine Anpassung der Vergütung.
Übersteigt der tatsächliche Aufwand diese 10 %-Schwelle, informiert die Agentur den Kunden umgehend. Die Agentur behält sich vor, den über die 10 % hinausgehenden Aufwand zusätzlich in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung erfolgt auf Basis des effektiven Aufwands zu den vertraglich vereinbarten Stundensätzen.
Unabhängig von der 10 %-Regelung gelten zusätzliche Kosten, die durch Änderungen auf Kundenseite entstehen – etwa durch neue Vorgaben, unvollständige Informationen, kurzfristige Änderungswünsche oder Terminverschiebungen – als zusätzlicher Mehraufwand. Solche Kosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Die Agentur informiert den Kunden rechtzeitig über diese Mehrkosten.
7. ENTSCHÄDIGUNG BEI ANNULLATION ODER BUDGETKÜRZUNG ODER NICHTBEZUG
Wird ein Auftrag vor seiner vertragsgemässen Erfüllung annulliert oder dessen Umfang wesentlich gekürzt, hat der Kunde die Agentur wie folgt zu entschädigen:
a. Befindet sich der Auftrag im Konzeptionsstadium: 1/2 des ursprünglich vereinbarten Honorars.
b. Befindet sich der Auftrag im Produktionsstadium: 2/3 des ursprünglich vereinbarten Honorars.
Werden Leistungen, welche in einem monatlichen Mandatsvertrag / Leistungsverzeichnis (z. B. Social Media Paket oder Podcast Paket) geregelt sind, vom Kunden nicht bezogen, bleibt der Kunde weiterhin verpflichtet, die vollständigen monatlichen Kosten gemäss Vertrag zu tragen. Dies gilt auch, wenn die Leistungen nicht in Anspruch genommen werden, es sei denn, es liegt ein nachweisbares Verschulden der Agentur vor.
Berechnungsbasis für die Entschädigung ist das ursprünglich geplante Budget/Offerte. Erbrachte Leistungen, die nicht im Honorar inbegriffen sind, sind voll zu bezahlen. Der Agentur bleibt vorbehalten, wahlweise eine Entschädigung nach Aufwand geltend zu machen.
8. BEENDIGUNG DER ZUSAMMENARBEIT
8.1 Mandatsverträge/Einzelaufträge
Mandatsverträge sind unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist jeweils auf Ende des Monats kündbar. Kündigungen unter Missachtung dieser Frist gelten als unzeitig und machen den Kunden schadenersatzpflichtig (Art. 404 OR). Einzelaufträge erlöschen mit der Erfüllung.
8.2 Bedingungen für das Social Media Paket
Die Mindestlaufzeit des Social Media Pakets beträgt 3 Monate und wird monatlich in Rechnung gestellt. Wird nichts anderes vereinbart, verlängert sich das Mandat nach den ersten drei Monaten automatisch auf unbestimmte Zeit. Das Mandat kann per Ende eines laufenden Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Dieser Artikel gilt nicht für zeitlich begrenzte Aufträge.
8.3 Bedingungen für das Podcast Paket
Die Mindestlaufzeit des Podcast Pakets beträgt 6 Monate und wird monatlich in Rechnung gestellt. Wird nichts anderes vereinbart, verlängert sich das Mandat nach den ersten sechs Monaten automatisch auf unbestimmte Zeit. Das Mandat kann per Ende eines laufenden Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Dieser Artikel gilt nicht für Aufträge mit einem fix definierten Umfang.
8.4 Mehrwertsteuer (MwSt)
Alle Leistungen, die der Kommunikation und Werbung dienen, sind mit dem aktuellen MwSt-Satz belastet. Das vereinbarte Gesamtbudget versteht sich immer ohne MwSt. Die Basis für die Berechnung des Prozenthonorars versteht sich ohne MwSt.
8.5 Rücktritt aus wichtigem Grund
Die Agentur ist berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
a) die Vertragserfüllung durch Gründe, die der Kunde zu vertreten hat, dauerhaft oder unzumutbar erschwert wird, insbesondere durch fehlende Mitwirkung trotz Mahnung
b) berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen und dieser trotz Aufforderung weder Vorauszahlung leistet noch eine geeignete Sicherheit stellt
c) der Kunde gegen wesentliche Bestimmungen des Vertrags oder dieser AGB verstösst,
d) ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, der eine Fortführung der Zusammenarbeit unzumutbar macht.
Im Falle eines Rücktritts hat der Kunde alle bis dahin entstandenen Kosten und Honorare zu erstatten. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
9. KONDITIONEN
9.1 Stundenansätze
Die Stundenansätze der Agentur werden dem Kunden vor Aufnahme der Produktion mitgeteilt. Auf den geleisteten Arbeitsstunden kann eine Pauschale von 5% (Stand 2024) für Büro-/Ateliermaterial, Kleinspesen, allgemeines Verbrauchsmaterial, Kurzfahrten sowie Kommunikationsspesen (Tel/Fax/E-Mail/Porto) erhoben werden.
9.2 Fakturierung
Bei Einzelaufträgen mit definiertem Leistungsumfang – etwa Konzeptentwicklungen, Pilotproduktionen oder Produktionen mit festgelegter Laufzeit bzw. Episoden-/Beitragsanzahl – werden 50 % der vereinbarten Auftragssumme im Voraus in Rechnung gestellt. Die entsprechende Rechnung wird nach Unterzeichnung des Dokuments durch beide Parteien ausgestellt und ist innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Je nach Dauer des Projekts erfolgt die Verrechnung der verbleibenden Auftragssumme in Form von Teilrechnungen über die vereinbarte Projektlaufzeit hinweg.
Für wiederkehrende Leistungen wie Social-Media- oder Podcast-Pakete ohne konkret definiertes Enddatum oder Episodenanzahl wird ein monatlicher Pauschalpreis („Abopreis“) vereinbart. Die Verrechnung erfolgt monatlich im Voraus, jeweils zu Monatsbeginn, mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen.
Nice Try behält sich vor, bei nicht fristgerechter Zahlung eine Mahngebühr in Form eines Verzugszinses von 5 % des offenen Betrags zu erheben.
9.3 Pauschalen für unvorhergesehene Projektänderungen
Unvorhergesehene Änderungen am Projektumfang oder Zusatzarbeiten, die nicht im ursprünglichen Vertrag vorgesehen sind, werden nach Aufwand oder mit Pauschalgebühren abgerechnet. Die Agentur informiert den Kunden rechtzeitig über entstehende Mehrkosten.
10. GERICHTSSTAND
Auf die sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Der Gerichtsstand ist Bern. Soweit der vorliegende Vertrag keine anderen Regelungen vorsieht, gelten die Bestimmungen des Auftragsrechts gemäss dem schweizerischen Obligationenrecht (Art. 394 ff OR).
11. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
11.1 Haftungsbeschränkung
Die Agentur haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden oder Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert begrenzt.
11.2 Gewährleistung
Die Agentur gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen umgehend nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich zu melden. Bei berechtigten Mängelrügen hat die Agentur das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
11.3 Haftung für Podcast-Inhalte
Die Agentur übernimmt keine Haftung für Inhalte, die vom Kunden zur Veröffentlichung in einem Podcast bereitgestellt werden, insbesondere nicht für Verstösse gegen Plattformrichtlinien oder gesetzliche Bestimmungen.
11.4 Änderungen durch Plattformen und Algorithmen
Die Agentur übernimmt keine Haftung für Reichweitenverluste, Einschränkungen oder andere Veränderungen, die durch Änderungen der Richtlinien oder Algorithmen von Podcast- und Distributionsplattformen entstehen.
11.5 Haftung für technische Fehler auf Plattformen
Die Agentur haftet nicht für technische Fehler oder Ausfälle auf Plattformen, die ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Hosting-Dienste, Social-Media-Plattformen oder Distributionsplattformen.
11.6 Haftung für Nichtveröffentlichung aufgrund verspäteter Freigaben
Die Agentur übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Nichtveröffentlichung von Inhalten, die durch verspätete Freigaben oder fehlende Rückmeldungen des Kunden verursacht wurden.
12. ÄNDERUNGEN UND ERGÄNZUNGEN DER AGB
12.1 Änderungsvorbehalt
Die Agentur behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Weise bekannt gegeben. Die geänderten AGB gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht.
12.2 Zustimmung zu geänderten AGB bei langfristigen Verträgen
Für langfristige Verträge (über 6 Monate) gelten Änderungen der AGB als akzeptiert, wenn der Kunde diesen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung schriftlich widerspricht.
13. VERTRAULICHKEIT
13.1 Vertraulichkeitsvereinbarung
Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
13.2 Vertraulichkeit von Podcast-Aufnahmen
Die Agentur behandelt alle Podcast-Aufnahmen und Skripte vertraulich. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden
14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
14.1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
14.2 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung des Schriftformerfordernisses selbst.
14.3 Vertragsübernahme
Die Agentur ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein anderes Unternehmen zu übertragen, sofern der Kunde dem nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Mitteilung ausdrücklich widerspricht.
Eine solche Vertragsübernahme kann insbesondere im Falle von internen Umstrukturierungen, dem Verkauf von Geschäftsbereichen, Fusionen oder der Übertragung von Leistungen auf ein Partnerunternehmen erfolgen. In jedem Fall stellt die Agentur sicher, dass der neue Vertragspartner alle bestehenden Verpflichtungen vollständig übernimmt und die Qualität der Leistungen gewahrt bleibt.
Der Kunde wird über eine beabsichtigte Vertragsübernahme rechtzeitig schriftlich informiert und kann der Übertragung innerhalb der oben genannten Frist schriftlich widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Zustimmung als erteilt.
Nice Try GmbH | Schmiedweg 6 | 3013 Bern | hello@nicetry.ch
Mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung bestätigen beide Parteien, die oben aufgeführten AGB gelesen zu haben und zu akzeptieren.
Nice Try GmbH | Hitz Dario, 27.05.2025